Mit dem Schuljahr 2018/19 ist es möglich, in der Grundschule und der SEK I aller Schulformen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, kurz KoKoRU genannt, als Organisationsform einzuführen.

Das Land NRW hat festgelegt, dass künftig Anträge für KoKoRU jeweils zum 31. Januar für das kommende Schuljahr gestellt werden können.

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Der Erlass zum KoKoRU sieht vor, dass alle Lehrkräfte, die in dieser Organisationform RU erteilen, an einer obligatorischen Fortbildung teilnehmen, die immer von ev./kath. Moderator*innen-Teams der Bistümer und Landeskirchen durchgeführt und gesondert für Grundschule oder SEK I angeboten werden. Die Fortbildungsveranstaltungen finden ganztags statt. Die teilnehmenden Lehrkräfte sind für diesen Tag vom Unterricht befreit.

Es werden drei Veranstaltungsformate angeboten:

Fortbildungen zur Einführung des KoKoRU(Typ A)

An diesen Veranstaltungen nimmt mindestens je eine ev./kath. Lehrkraft einer Schule teil, die KoKoRU einführen will. In diesen Veranstaltungen wird ein Organisationsplan für den KoKoRU an der jeweiligen Schule erstellt.

Nächste Termine in OWL:

Grundschule: Aufgrund der Einführung der neuen Lehrpläne für Ev./Kath. Religionsunterricht finden im Schuljahr 2021/22 keine Fortbildungen KoKoRU Typ A. Eine Antragstellung ist in diesem Jahr nicht möglich. 

SEK I: Gemeinsamkeiten stärken - Unterschieden gerecht werden
(SEK I) Typ A

Donnerstag, 28.Oktober, Online

Anmeldung über das IFL Essen
(ifl-Fortbildung.de)
Kursnummer 21211182

Weitere Veranstaltungstermine unter http://www.pi-villigst.de/konfessionell-kooperativer-ru.html.
und das IFL Essen 

 

Fortbildungen für Lehrkräfte an Schulen, an denen KoKoRU bereits eingeführt ist(Typ B)

Nach einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des KoKoRU arbeiten die Teilnehmenden an folgenden Themen: Meine Rolle als ev./kath. Religionslehrer*in in konfessionell und religiös heterogenen Lerngruppen; fachliches Wissen und Kompetenzen mit differenzsensibler Unterrichtsplanung sowie deren Umsetzung zur Erteilung von KoKoRU.

Fortbildungsveranstaltungen (Typ B) werden rechtzeitig bekanntgegeben. 

Fortbildungen zur unterrichtspraktischen Arbeit im KoKoRU/ konfessionell gemischten Lerngruppen(Typ C)

Diese Veranstaltungen (KoKoRU praktisch) richten sich an alle Lehrkräfte, die in konfessionell gemischten Lerngruppen RU unterrichten. Fachdidaktische Fragen werden diskutiert, unterrichtspraktische Zugänge und Unterrichtsprojekte, mit denen in heterogenen Lerngruppen unterrichtet werden kann, vorgestellt. Zu diesen Veranstaltungen sind auch Lehrkräfte an Schulen, an denen KoKoRU (noch) nicht eingeführt worden ist, herzlich eingeladen.

Die nächsten Termine: 

SEK I: Das Thema „Kirche“ in religiös heterogenen Lerngruppen unterrichten
Montag, 22.November 
Ort: Dortmund St.Klemens-Kommende
15.00 - 18.00 Uhr
Anmeldung über das IRUM Paderborn

Der Erlass zum KoKoRU

Religionsunterricht an Schulen;

Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht

RdErl. v. 20.06.203 (BASS 12-05 Nr.1)

Die Vereinbarung der Kirchen zum KoKoRU

Den konfessionellen Religionsunterricht sichern und stärken.

Perspektiven konfessioneller Kooperation

Informationen

Informationen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Schulen, die konfessionell-kooperativen Religionsunterricht beantragen möchten

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